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Barrierefreie Website: Für wen gilt das BFSG wirklich?

7 Min. LesezeitVon Andreas Markov

Barrierefreie Website: Für wen das BFSG wirklich gilt

Die kurze Antwort: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft seit dem 28. Juni 2025 in erster Linie Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im E-Commerce oder in bestimmten digitalen Bereichen an Verbraucher anbieten. Reine Informationsseiten kleiner Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe ohne Online-Verkauf fallen in der Regel nicht direkt darunter: trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit aus anderen Gründen.

Wir bekommen seit der Einführung viele verunsicherte Anfragen: "Muss ich jetzt sofort umbauen, sonst drohen Abmahnungen?" Die ehrliche Antwort ist differenzierter, als viele Panik-Artikel suggerieren.

Wer tatsächlich betroffen ist

Das BFSG richtet sich vor allem an:

  • Anbieter von Online-Shops und E-Commerce-Diensten für Verbraucher
  • Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen (u. a. Bank-, Telekommunikations- und Personenverkehrsdienste)
  • Hersteller bestimmter Produkte mit digitalen Elementen
Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind für viele der Kernpflichten ausgenommen, auch wenn sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich fallen würden.

Wer nicht direkt betroffen ist

Eine klassische Firmenwebsite ohne Online-Verkauf: etwa die Website eines Handwerksbetriebs, einer Dienstleistung oder einer Praxis, die nur informiert und zum Anruf oder Kontaktformular führt: fällt in der Regel nicht unter die verpflichtenden BFSG-Anforderungen. Das Gesetz zielt auf E-Commerce und bestimmte digitale Dienste, nicht auf jede Unternehmenswebsite pauschal.

Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt

Auch ohne rechtliche Pflicht sprechen mehrere Gründe für eine zugänglichere Website:

  • Größere erreichbare Zielgruppe: Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können Ihre Website nutzen.
  • Bessere Nutzererfahrung für alle: Klare Kontraste, saubere Struktur und funktionierende Tastaturbedienung verbessern die Bedienbarkeit generell.
  • SEO-Nebeneffekte: Viele Barrierefreiheits-Grundlagen (saubere Überschriftenstruktur, Alt-Texte, semantisches HTML) sind zugleich SEO-Grundlagen.
  • Zukunftssicherheit: Der Anwendungsbereich digitaler Regulierung wächst tendenziell, nicht umgekehrt.

Die wichtigsten Basics, unabhängig von der Rechtslage

  • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Alt-Texte für Bilder
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit (nicht nur Maus)
  • Klare, semantische Überschriftenstruktur (H1-H3 in logischer Reihenfolge)
  • Verständliche Linktexte statt "hier klicken"

Fazit

Wer online verkauft oder digitale Dienste im Sinne des BFSG anbietet, sollte die Anforderungen ernst nehmen und sich individuell beraten lassen. Für die meisten kleinen Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist das BFSG kein akuter Handlungsdruck: Barrierefreiheit bleibt aber aus SEO- und Nutzerfreundlichkeitsgründen eine sinnvolle Investition, kein Muss unter Zeitdruck.

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